Ackerbeweidung mit Schafen

Zwischenfruchtbestände liefern Futter und werden reguliert

Die Beweidung von Ackerflächen mit Schafen erlebt aktuell wieder mehr Interesse. Besonders im Zusammenhang mit Zwischenfruchtanbau, Erosionsschutz und nachhaltiger Nährstoffkreislaufwirtschaft entstehen neue Kooperationsmöglichkeiten zwischen Ackerbau und Schäfereien. Der Artikel zeigt, welche Vorteile die Ackerbeweidung bieten kann, welche Herausforderungen zu beachten sind und wie eine erfolgreiche Zusammenarbeit gelingen kann.

Gut entwickelte Mastlämmer profitieren im Januar von vielfältigem Weidefutter und geringem Infektionsdruck. Die Tierhalter sparen Futterkosten, der Ackerbau profitiert vom aktiven Bodenleben.

Foto: Ritter

Richtig umgesetzt profitieren von der Beweidung der Ackerflächen beide Seiten: Schäfer erhalten zusätzliche Futterflächen, während Ackerbaubetriebe ihre Flächen sinnvoll nutzen, überschüssige Pflanzenmasse schonend beseitigen und das Bodenleben auf dem Acker über die Weidenutzung anregen können.

Ackerbeweidung hat eine lange Tradition

Die Nutzung von Ackerflächen als Weide ist keineswegs neu. Bereits seit dem Mittelalter wurden Felder regelmäßig von Nutztierherden beweidet. Mit der Einführung der Dreifelderwirtschaft – bestehend aus Wintergetreide, Sommergetreide und Brache – entstand ein System, in dem Bracheflächen und abgeerntete Felder gezielt zur Beweidung genutzt wurden.

Diese Praxis erfüllte mehrere Funktionen:

  • Nährstoffeintrag durch die Ausscheidungen der Tiere
  • Förderung der Bodenfruchtbarkeit 
  • Nutzung von Ernteresten
  • Verbesserung der Bodenstruktur durch Trittwirkung

Besonders bedeutend war das sogenannte Pferchen, bei dem Schafherden gezielt auf Ackerflächen über Nacht zur Ruhe eng eingepfercht wurden, um den Boden zu düngen. Diese Form der organischen Düngung war vor der breiten Nutzung mineralischer Dünger eine zentrale Methode zur Steigerung der landwirtschaftlichen Produktion und diente der Nahrungsmittelversorgung für eine wachsende Bevölkerung.

Arnd Ritter, LLH, Beratungsteam Tierzucht – LW 21/2026