Agrarressort entschärft Vorgaben zur Phosphatdüngung

Entgegenkommen auch bei Sperrfristen

Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat einen Teil der vorgebrachten Kritik an seinem bisherigen Entwurf für eine Novelle der Düngeverordnung berücksichtigt. In seiner neuesten Vorlage, die in der letzten Woche bekannt geworden ist, hat das Ressort insbesondere die Regelungen zur Phosphatdüngung entschärft. Nunmehr soll für alle Böden ab 2018 ein Überschuss von 10 kg Phosphat je Hektar und Jahr nicht überschritten werden dürfen.

Gleichzeitig wurde die bislang geplante Vorgabe gestrichen, auf Flächen mit hohen und sehr hohen Phosphatgehalten gar keinen Überschuss mehr zuzulassen. Ausnahme für N-Düngung zu Wintergetreide Auch bei den Sperrfristen will ...

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