Anerkennung für Maßnahmen des Landes

Frust über fehlende Bestandsregulierung des Bibers groß

Mit Frust gingen wohl die betroffenen Landbesitzer nach der Podiumsdiskussion „Biber in Hessen“ des Hessischen Bauernverbandes am vergangenen Freitagabend in Hünfeld nach Hause. Das, was sie zuvor schon wussten, dass dem nach Naturschutzrecht streng geschützten Nager kaum beizukommen ist und dass die von ihm verursachten Schäden nur sehr schwer zu verhindern sind, wurde nochmals bestätigt. Gleichwohl nahmen sie anerkennend zur Kenntnis, dass sich das hessische Landwirtschafts- und Umweltministerium, an diesem Abend vertreten durch Staatssekretär Michael Ruhl, redlich bemüht, Abhilfe zu schaffen, in Form der am 6. April erlassenen Biber-Billigkeitsrichtlinie, die den monetären Schaden mildern soll, sowie mit der artenschutzrechtlichen Ausnahmeverordnung für den Biber (AAVB), die aktuell ausgearbeitet wird.

Vor dem Abendtermin, zu dem über hundert Besucher kamen, hatte sich der Staatssekretär mit Vertretern des Bauernverbandes, des Regierungspräsidiums und der Forstbehörden einen besonders drastischen Fall von Biberaktivitäten am Roßbach ...

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