Hessischer Bauernverband zum Grünen Band

Änderungsvorschlag ist ein Schritt in die richtige Richtung

Die Hessische Landesregierung will das bisher geltende Gesetz zum Grünen Band Hessen aus dem Jahr 2023 novellieren. Der rechtliche Rahmen soll vereinfacht, die freiwillige Mitwirkung von Eigentümern und die Stellung der Erinnerungskultur gegenüber dem Naturschutz gestärkt werden. Doppelregelungen sollen laut Gesetzentwurf vermieden werden. Vergangene Woche fand eine Anhörung zur Überarbeitung des Gesetzes im Landtag statt.

HBV-Vizepräsident Stefan Schneider brachte den Standpunkt seines Verbandes zum Gesetzentwurf über das Grünen Band im Landtag ein.

Foto: HBV

Stefan Schneider, Vizepräsident des Hessischen Bauernverbandes (HBV), brachte die Standpunkte des Verbandes zum Gesetzentwurf ein. Der HBV sieht den Änderungsvorschlag grundsätzlich als einen Schritt in die richtige Richtung und begrüßt das Grundziel des Gesetzes.

Es bleiben noch einige Kritikpunkte

Anpassungsbedarf sieht der HBV bei der Gebietskulisse. Diese soll nach Ansicht des Verbandes ausschließlich für die Zwecke des Gesetzes gelten und nicht später für weitere Vorschriften und Auflagen dienen. Nachbesserungsbedarf zeige sich zudem bei dem Verbot der Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln. Der Verband fordert weiterhin die Möglichkeit von Ausnahmen. Moderne und effiziente Bewirtschaftungsformen dürften nicht ausgeschlossen werden. Maßnahmen auf freiwilliger Basis müssten in der Praxis umsetzbar sein. Für bereits bestehende Schutzgebiete innerhalb des Grünen Bandes sollten nach Ansicht des HBV weiterhin bestehende Regelungen gelten, statt neue Regelungen über das Gesetz einzuführen. Ein zentraler Kritikpunkt ist für den Verband zudem das Vorkaufsrecht des Landes Hessen, dass aus dem Gesetz hervorgeht. Dieses besteht über das Bundesnaturschutzgesetz. Für den HBV ist zwingend erforderlich, dass das Land auf die Ausübung dieses Vorkaufsrechtes dauerhaft verzichtet.

Waldbesitzer begrüßen Überarbeitung ebenfalls

Der Hessische Waldbesitzerverband äußerte sich in einer Pressemitteilung ebenfalls positiv zur Überarbeitung des Gesetzes. Insbesondere durch die Herausnahme von mehreren 1 000 Hektar Privat- und Kommunalwald aus dem streng geschützten Nationalen Naturmonument und die Schaffung einer Förderzone ohne zusätzliche gesetzliche Auflagen und Beschränkungen für die darin enthaltenen Flächen gewinne die Landesregierung das Vertrauen der Grundstückseigentümer im Bereich der ehemaligen Zonengrenze zurück.

In dem nach wie vor bestehenden über 4 000 Hektar großen Nationalen Naturmonument im Grünen Band wurden die Einschränkungen der Forstwirtschaft weitgehend aufgehoben. Allerdings äußert auch der Hessische Waldbesitzerverband Kritik aufgrund des Verbotes von Pflanzenschutzmitteln innerhalb der Gebietskulisse. Dieser müsse möglich sein, um die Wälder vor massenhafter Schädlingsvermehrung zu schützen. Zudem kritisiert der Verband, dass weiterhin Flächen von privaten Personen oder Kommunen in der Gebietskulisse enthalten sind.

LW – LW 18/2026