Antrag zum Bestandsschutz für Güllelager
Bayern und Rheinland-Pfalz einigen sich auf Ausnahme
Bayern und Rheinland-Pfalz haben sich auf einen weitgehenden Bestandsschutz für Anlagen zur Lagerung von Jauche, Gülle oder Silagesickersaft (JGS-Anlagen) verständigt. Das geht aus ihrem gemeinsamen Antrag zum Entwurf einer Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) hervor, der jetzt dem Bundesrat zugeleitet wurde.
Danach sollen JGS-Anlagen, die bei Inkrafttreten der Anlagenverordnung bereits errichtet sind, lediglich den Anforderungen entsprechen müssen, die nach den jeweils geltenden landesrechtlichen Regelungen zu beachten waren. Nur bei Verdacht auf ...
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