Antragsfrist 31. März für die Rente beachten!

Sonderregelung wegen Wegfall der Hofabgabeklausel

Mit der Abschaffung der Hofabgabeklausel wurde eine befristete Sonderregelung zur Einreichungsfrist von Rentenanträgen bei der Alterskasse eingeführt. Stichtag ist der 31. März 2019. Wird bis zu diesem Datum ein Rentenantrag gestellt, kann die beantragte Rente rückwirkend bis zum 1. September 2018 beziehungsweise ab Vorliegen der Voraussetzungen für diese Rente (zum Beispiel Wartezeit und Alter der Person) gewährt werden. Das gilt für alle Renten der landwirtschaftlichen Alterskasse.

Der Antragsberechtigte selbst kann nicht bestimmen, dass die beantragte Rente erst ab einem bestimmten Tag gewährt wird. Die Alterskasse prüft die Voraussetzungen und ab dem Vorliegen der Voraussetzungen wird die ...

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