ASP-Ernteversicherung wird wieder angeboten

Die Ernteversicherung, für die in den letzten Monaten ein Zeichnungsstopp bestand, wird seit einigen Wochen wieder angeboten. Die Afrikanische Schweinepest (ASP) betrifft nicht nur die Schweinehalter; für alle Betriebe – auch für den Ackerbau – besteht ein großes Risiko. Ein ASP-Ausbruch kann zu behördlichen Bewirtschaftungsverboten oder Bewirtschaftungsbeschränkungen führen.
Die Konsequenz: Flächen können dann weder bestellt, noch bearbeitet und nicht abgeerntet werden. Dieses Risiko besteht über mehrere Monate. Es gibt zwar staatliche Entschädigungen; es dauert gegebenenfalls aber lange, bis die Gelder tatsächlich fließen.
Wegen einer amtlich angeordneten Deklarationspflicht für Erntegüter aus Kerngebieten, veranschlagt der Landhandel Wertminderungen für zusätzliche Logistikkosten. Die R+V Versicherung bietet ab sofort die Erweiterung des Versicherungsschutzes. Hier sind Wertminderungen bis 10 Prozent des geltenden Markt- beziehungsweise Kontraktwertes mitversichert. Auch Bestandskunden können diese Deckungserweiterungen für Wertminderungen einschließen.
Die Absicherung gegen durch ASP verursachte Ertragsschäden ist bedarfsgerecht möglich. Es besteht Wahlmöglichkeit bei Haftzeiten und Selbstbehalt. Die Versicherungssumme wählt der Versicherte je Hektar und der Kulturart.    
Wolfram Laub, MS Management-Service GmbH