ASP-kontaminiertes Fleisch führt nicht zu Restriktionen

Beschlagnahmung in Offenbach bereits am 19. Dezember

Der Fund von mit dem Virus der Afrikanischen Schweinepest (ASP) kontaminiertem Fleisch im Kreis Offenbach stellt aufgrund der gültigen Rechtsgrundlage keinen Fall beziehungsweise Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest dar. Dementsprechend sind keine Maßnahmen gemäß Schweinepestverordnung, wie zum Beispiel die Einrichtung von Restriktionszonen zu ergreifen.

Dies hat das zuständige Veterinäramt im Abstimmung mit dem Hessischen Landwirtschaftsministerium dem Hessischen Bauernverband auf Anfrage mitgeteilt. Eine Einrichtung einer Restriktionszone würde zudem aufgrund des unbekannten Herkunftsbetriebes im Ausland ins ...

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