ASP: Soforthilfen für Schweinehalter
Anträge für Sperrzone III
Das Hessische Landwirtschaftsministerium stellt ab sofort eine pauschale Förderung für Schweinehalter in der ASP- Sperrzone III bereit, so eine Pressemitteilung. Die Hilfe werde unkompliziert ausgezahlt, basierend auf der Anzahl der Schweine, die zum Zeitpunkt der Sperrzonenausweisung gemeldet waren, und gelte rückwirkend. Anträge können von Betrieben gestellt werden, die mehr als zehn Hausschweine zur Lebensmittelproduktion halten. Antragsberechtigte Betriebe müssten entweder aktuell oder im Laufe des Jahres 2024 in der Sperrzone III gemeldet gewesen sein. Ausgezahlt werden 120 Euro je Mast- und Zuchtschwein (ab 30 kg LG) und 40 Euro je Ferkel (bis 30 kg LG) gemäß der Agrar-De-minimis-Verordnung (maximal 20 000 Euro innerhalb von drei Jahren). Antragstellung und Auszahlung erfolgen über die Hessische Tierseuchenkasse. Die Unterstützung werde auch im kommenden Jahr fortgesetzt. Ein Zweitantrag könne frühestens sechs Monate nach dem letzten Antrag gestellt werden. (Antragsformular siehe kurzlinks.de/a7be).
LW – LW 50/2024