Auf korrekte Firmierung bei Agrardieselanträgen achten!

Eine neu gegründete GbR muss ihren Antrag für die Erstattung der Agrardieselsteuer als GbR stellen und beim zuständigen Hauptzollamt eine neue Agrardieselnummer beantragen. Darauf weisen der Hessische Bauernverband sowie der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd hin. Für eine GbR, die beispielsweise zum 1. Juli eines Jahres gegründet wurde, seien für dieses Jahr zwei Anträge zu stellen, und zwar für den im Zeitraum 1. Januar bis 30. Juni verbrauchten Diesel als Einzelunternehmer und ab dann als GbR.

Antragsfrist endet am 30. September

Des Weiteren erinnern die beiden Bauernverbände an den Ablauf der Antragsfrist. Anträge für die Erstattung der Agrardieselsteuer für das Verbrauchsjahr 2011 müssten bis spätestens 30. September 2012 beim zuständigen Hauptzollamt eingegangen sein. Dies sei das Hauptzollamt Dresden, Standort Löbau, Arbeitsgebiet Agrardieselvergütung, Postfach 1465, 02704 Löbau. Da es sich bei der Frist 30. September 2012 um eine Ausschlussfrist handele, könnten später eingehende Anträge nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Geschäftsstellen der Kreis- und Regionalbauernverbände des Hessischen Bauernverbandes beziehungsweise der Bezirksgeschäftsstellen des Bauern- und Winterverbandes seien bei der Antragstellung gerne behilflich. Dort sei auch das Antragsformular erhältlich. Es könne aber auch im Internet unter www.hessischerbauernverband.de, www.bwv-rlp.de (jeweils Mitgliederbereich) sowie unter www.zoll.de heruntergeladen werden.

LW