Aufzeichnungspflichten zunächst auf Eis gelegt

Mindestlohn: Kritik an elektronischer Zeiterfassung

Die nicht zuletzt von Agrarverbänden kritisierte Neuregelung der mindestlohnrechtlichen Arbeitsaufzeichnungspflichten soll erst einmal nicht kommen. Das hat die Bundesregierung vergangene Woche beim Kabinettsbeschluss des Gesetzentwurfs zum Mindestlohn entschieden.

Danach sollen das Bundesarbeits- und das Bundesfinanzministerium zunächst prüfen, „wie durch elektronische und manipulationssichere Arbeitsaufzeichnungen die Durchsetzung des Mindestlohns weiter verbessert werden kann, ohne dass insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen ...

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