Austritt soll im Einzelfall möglich werden
Jagdgenossenschaft: Bundesregierung will Gesetz ändern
Die Bundesregierung will im Einklang mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) von Ende Juni dieses Jahres den Austritt aus einer Jagdgenossenschaft im speziellen Einzelfall ermöglichen. Das geht aus einer Antwort des Kabinetts auf eine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion hervor.
Der EGMR hatte bekanntlich festgestellt, dass die Zwangsmitgliedschaft für Grundeigentümer von land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich nutzbaren Grundflächen, die die Jagd ablehnen, eine unverhältnismäßige Belastung sei. Grundeigentümer müssten die Jagd auf ...
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