Austritt aus ethischen Gründen soll möglich sein

Jagdgenossenschaften: Regierungsentwurf zum Jagdrecht

Grundeigentümer, die einer Jagdgenossenschaft angehören und die die Bejagung ihrer Flächen aus ethischen Gründen ablehnen, sollen auf Antrag aus der Jagdgenossenschaft ausscheiden können. Das sieht der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung jagdrechtlicher Vorschriften vor, den das Bundeskabinett vor Weihnachten beschlossen hat.

Das betroffene Grundstück soll durch die zuständige Behörde unter bestimmten Voraussetzungen aus ethischen Gründen für befriedet erklärt werden können. Diese ethischen Motive müssen vom Grundeigentümer glaubhaft gemacht werden. Die Befriedung ...

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