Baden-Württemberg haftet für Rundholzkartell

Landwirtschaftsminister Hauk kündigt Revision an

Im langjährigen Streit um die zentrale Rundholzvermarktung in Baden-Württemberg hat das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart gegen das Land entschieden. Gemäß dem Urteil von vergangener Woche steht der Klägerin ein Anspruch auf Schadensersatz wegen kartellrechtswidriger Vereinbarungen über die Vermarktung von Rundholz in den Jahren 1978 bis 2015 zu.

Hinter der Klägerin steht der Prozessfinanzierer „Burford Capital“, der im Rahmen einer Sammelklage die ihm von 36 Sägewerken abgetretenen Ansprüche geltend macht. Die konkrete Schadenshöhe muss jetzt allerdings noch vor ...

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