Baulandmobilisierungsgesetz ohne Tierwohl-Regelung
Bundesrat lässt Gesetz ohne Änderung durchgehen
Das Baulandmobilisierungsgesetz kann wie vom Bundestag beschlossen in Kraft treten. Im Bundesrat hat sich bei der Sitzung am vergangenen Freitag keine Mehrheit für eine Anrufung des Vermittlungsausschusses gefunden. Auf Antrag Nordrhein-Westfalens stellte der Bundesrat in einer Entschließung aber fest, es fehle an baurechtlichen Vorgaben, um einen Umbau von Tierhaltungsställen hin zu mehr Tierwohl zu fördern. Die Bundesregierung wird aufgefordert, die nächste Änderung des Baugesetzbuches dazu zu nutzen, die gesellschaftspolitisch gewollte Transformation zu mehr Tierwohl in der Landwirtschaft zu unterstützen.
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