Bauproduktauswahl für JGS-Anlagen

Seit 2017 ist in der Anlagenverordnung für wassergefährdende Stoffe (AwSV) und seit 2018 auch in der Technischen Regel TRwS 792 für JGS-Anlagen verankert, dass beim Bau von Jauche-, Gülle- und Silagesickersaftanlagen (JGS-Anlagen) Bauprodukte mit bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweisen einzusetzen sind. Wo es zu Beginn schwierig war, passende Bauprodukte zu finden, ist mit der Zeit das Angebot stetig gewachsen. Es finden sich mittlerweile zu fast allen Bereichen entsprechende Produkte, um eine JGS-Anlage herstellen zu können. Bei den Instandsetzungssystemen besteht dagegen noch Nachholbedarf.
Eine Liste der Produkte ist mittlerweile sehr übersichtlich beim dt. Institut für Bautechnik DIBT (www.dibt.de) abrufbar. Dort gibt es beim Anlagenbezogenen Gewässerschutz die Bereiche „Behälter, Rohre, Auffangwannen und Sicherheitseinrichtungen in JGS- und Biogasanlagen“ und „Dichtkonstruktionen, Auskleidungen, Beschichtungs- und Fugenabdichtungssysteme in JGS- und Biogas-Anlagen“. Man gelangt darüber direkt zum konkreten Produkt einschließlich des Herstellers, um dort dann – nach sorgfältiger Planung – ein Angebot einholen zu können.
Eine Ãœbersicht wird zudem beispielsweise auch auf der Internetseite der Oberen Wasserbehörde Rheinland-Pfalz aktuell gehalten, diese gilt grundsätzlich aber auch bundesweit. Dort kann eine „Arbeitshilfe mit Bauprodukten für JGS und Biogasanlagen“ heruntergeladen werden (Suche: SGD Nord Materialien).
Für weitere Informationen stehen die Bauberater und Beraterinnen der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz oder des Landesbetriebes Landwirtschaft Hessen wie gewohnt zur Verfügung.
Simone Hamann-Lahr, Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz