„Bauturbo“ nicht im Außenbereich
Länderkammer fordert Änderungen am Gesetzentwurf
Der von der Bundesregierung geplante „Bauturbo“ soll nach dem Willen des Bundesrates spürbar gedrosselt werden. In ihrer Stellungnahme zur geplanten Novelle des Baugesetzbuchs (BauGB) sprach sich die Länderkammer am Freitag dafür aus, die bis Ende 2027 vorgesehenen Erleichterungen beim Wohnungsbau auf den Innenbereich zu beschränken. Die Schaffung von Wohnraum ohne Bebauungsplan dürfe nicht zulasten des Außenbereichs gehen und damit einer weiteren unkontrollierten Zersiedelung ohne vorliegende Infrastruktur Vorschub leisten, begründet der Bundesrat seine Forderung.
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