„Bauturbo“ nicht im Außenbereich

Länderkammer fordert Änderungen am Gesetzentwurf

Der von der Bundesregierung geplante „Bauturbo“ soll nach dem Willen des Bundesrates spürbar gedrosselt werden. In ihrer Stellungnahme zur geplanten Novelle des Baugesetzbuchs (BauGB) sprach sich die Länderkammer am Freitag dafür aus, die bis Ende 2027 vorgesehenen Erleichterungen beim Wohnungsbau auf den Innenbereich zu beschränken. Die Schaffung von Wohnraum ohne Bebauungsplan dürfe nicht zulasten des Außenbereichs gehen und damit einer weiteren unkontrollierten Zersiedelung ohne vorliegende Infrastruktur Vorschub leisten, begründet der Bundesrat seine Forderung.

Der im Regierungsentwurf vorgesehene neue §246e BauGB stößt sowohl in der Landwirtschaft als auch bei Umweltverbänden auf scharfe Kritik. Zuletzt hatte der Deutsche Bauernverband (DBV) erneut gewarnt, der „Bauturbo“ heize ...

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