Bauvoranfrage zur Klärung der Genehmigungsfähigkeit

Bei neu geplanten Maßnahmen steht neben den klassischen Planungsfragen auch bald die Frage der Genehmigungsfähigkeit im Raum. So können viele Hürden ein Bauvorhaben erschweren oder sogar unmöglich machen. Bevor nun ein umfassender Bauantrag eingereicht wird, können über die Bauvoranfrage einzelne Fragen, die im Genehmigungsverfahren zu prüfen sind, vorab geklärt werden.
Hierzu zählen Aspekte wie zum Beispiel die Übereinstimmung mit dem konkreten Planungsrecht an dem gewünschten Bauort, die landwirtschaftliche Privilegierung des Vorhabens, die Zustimmung zur geplanten Erschließung oder der Übereinstimmung mit dem Natur- oder Wasserrecht. Nach erfolgreichem Bauvorbescheid ist dennoch ein Bauantrag nötig, die Rechtssicherheit über die abgefragten Belange ist aber bereits gegeben.
Die Bauvoranfrage geht formal den gleichen Weg wie der Bauantrag. Sie wird bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde eingereicht. Diese ist in der Regel bei der Kreisverwaltung beziehungsweise kreisfreien Stadt angesiedelt. Im Verfahren wird die (Verbands-) Gemeinde gehört und um Stellungnahme gebeten. Ein Bauvorbescheid gilt in Hessen drei Jahre, in Rheinland-Pfalz vier Jahre und kann auf Antrag verlängert werden.
Für weitere Fragen stehen die Bauberatungen der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz beziehungsweise des Landesbetriebes Landwirtschaft Hessen zur Verfügung.
Simone Hamann-Lahr, Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz