Befristeter Steuernachlass für Kraftstoffe soll im Juni kommen
Änderung des Energiesteuergesetzes erforderlich
Der auf drei Monate befristete Steuernachlass auf fossile Kraftstoffe soll zum 1. Juni 2022 kommen. Das sieht ein Referentenentwurf aus dem Bundesfinanzministerium zur dazu notwendigen Änderung des Energiesteuergesetzes (EnStG) vor. Der „Tankrabatt“ ist Teil des „Entlastungspakets 2022“, auf das sich die Spitzen der Ampelkoalition Ende März geeinigt hatten.
Die geplante Steuersenkung auf das nach EU-Recht zulässige Mindestniveau würde Benzin an den Tankstellen in Deutschland um 29,55 Ct und Diesel um 14,04 Ct pro Liter billiger machen. Eine weitere ...
Login
Als Abonnent haben Sie freien Zugriff auf alle Bereiche von lw-heute.de.
Um Zugang zum Mitgliederbereich zu erhalten, geben Sie bitte Ihre Abo-Nummer und ihre Postleitzahl ein.
Noch kein Abonnent?
Ihr Abo – Ihre Vorteile – Jetzt sichern!
- Vollzugriff zum Mitgliedsbereich auf www.lw-heute.de
- Vollzugriff auf die Agrar Anzeigenbörse, dem größten Onlinemarktplatz für landwirtschaftliche Gelegenheitsanzeigen
- Vielfältige Prämien zur Wahl