Behälter von Pflanzenschutzmitteln werden extra entsorgt

Kostenlose Entsorgung auch nutzen

Das Entsorgungssystem PAMIRA, PackMittel-Rücknahme Agrar, das seit 2008 zur kostenlosen Entsorgung von Pflanzenschutzmittelverpackungen auf dem Markt ist, verzeichnete 2012 erneut eine gesteigerte Rücknahmemenge um 65 t auf 2 625 t.

Wie bereits in den vergangenen Jahren, werden auch 2013 wieder leere Pflanzenschutzverpackungen kostenfrei über das System PAMIRA zurückgenommen und kontrolliert sicher entsorgt. Für das Jahr 2013 stehen die Sammelstellen und Termine fest:

  • Müll Hinkel GmbH, Albiger Straße 18, 55232 Alzey: 2. bis 3. Juli und 25. bis 26. September 2013
  • Agrar-Kontor-Plus GmbH, Hüffelsheimer Str.3a, 55545 Bad Kreuznach: 3. September 2013
  • Maurer Parat GmbH, Ludwigshafener Str. 1, 67125 Dannstadt-Schauernheim: 12. April, 10. Juni, 26. Juli, 6.September und 25. Oktober 2013
  • PROLAND Joh. Seemann GmbH, Am alten Bahnhof 18, 55278 Hahnheim: 16. Oktober 2013
  • RWS GmbH Herxheim, Eisenbahnstraße 22, 76863 Herxheim: 22. August 2013
  • RWZ Rhein-Main, Neiser Str. 10, 55518 Ingelheim, 6. August und 21. Oktober 2013
  • RWZ Rhein-Main, Mußbach, Kurpfalzstraße 50, 67435 Neustadt an der Weinstraße: 29. bis 30. August 2013
  • RWS GmbH Schwegenheim, Speyerer Straße 2, 67365 Schwegenheim: 15. Oktober 2013
  • sat. Recyclingtechnik GmbH, Junkers Str. 3, 67681 Sembach: 8. Oktober 2013
  • Jacob Becker Entsorgungs-GmbH, Industriegebiet Nord I/6-Entenpfuhl 10, 67547 Worms: 1. bis 2. Oktober 2013
  • RWZ Rhein-Main eG, Luitpoldstraße 7-9, 66482 Zweibrücken: 20. September 2013

Die Pflanzenschutzverpackungen müssen vollständig restentleert, offen, trocken und sauber angeliefert werden. Darüber hinaus ist der Verschluss separat zu sammeln. Des Weiteren sollen Pflanzenschutzbehälter mit einem Fassungsvermögen von mehr als 50 Litern durchtrennt werden. Es werden auch volumenflexible Verpackungen wie Säcke, Beutel und Schachteln aus Kunststoff und Papier angenommen. Dabei sollte beachtet werden, dass die PSM-Behälter nicht zuhause auf dem Hof gewaschen werden, sondern draußen auf dem Feld.

bwv – LW 14/2013