Beihilfe für freiwillige Milchmengenreduzierung
Erste Antragsfrist 21. September
Im September beginnt das Antragsverfahren für die europäischen Beihilfen zum Ausgleich freiwilliger Milchmengenreduzierungen. Für das Reduzierungsprogramm stehen EU-weit 150 Mio. Euro ausschließlich aus dem EU-Haushalt zur Verfügung. Ein Windhundverfahren ist nicht vorgesehen; alle fristgerecht eingegangenen Anträge eines Reduktionszeitraums sollen gleichermaßen berücksichtigt werden. Pro Kilogramm freiwillig verringerter Milchanlieferungsmenge werden 14 Cent an Beihilfe gewährt.
Die Antragstellung für den ersten vorgesehenen Reduktions- zeitraum hat voraussichtlich bis zum 21. September zu erfolgen. Nach dem endgültigen Entwurf beziehungsweise Rechtstext vom 25. August, der voraussichtlich am 10. September ...
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