Beiträge und Kostenanteile beim Geflügel sinken deutlich
Tierseuchenkasse beschließt Satzung 2025
Für das Wirtschaftsjahr 2025 beschloss der Verwaltungsrat der Hessischen Tierseuchenkasse Ende Oktober die neue Satzung über die Erhebung von Tierseuchenkassenbeiträgen sowie über die Vorauszahlung für Kostenanteile zur Beseitigung von Falltieren.
Beiträge für Schweine, Ziegen und Schafe wurden trotz hoher Ausgaben für die Afrikanische Schweinepest (ASP) und Blauzungenkrankheit (BTV-3) stabil gehalten, da noch ausreichende Rücklagen vorhanden sind. Beim Geflügel konnten die Beiträge aufgrund des aktuell moderaten Seuchengeschehens wieder abgesenkt werden. Beiträge für Gehegewild mussten aufgrund von ASP bei im Gehege gehaltenen Wildschweinen erhöht werden.Kostenerhöhungen für die Tierkörperbeseitigung mussten bei allen Tierarten hingenommen werden, da erhebliche Steigerungen bei den Entgeltforderungen der Entsorger berücksichtigt werden mussten.
htsk – LW 51/2024