Beschäftigung von Asylbewerbern wird unbürokratischer

Einsatz als Helfer in der Landwirtschaft erhält Globalzustimmung vom BA

Saisonkräfte.

Foto: Setzepfand

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat eine sogenannte Globalzustimmung für den Einsatz von Drittstaatsangehörigen, Asylbewerbern und Geduldeten als Helfer in der Landwirtschaft erteilt. Die Regelung gilt für den Zeitraum vom 1. April bis 31. Oktober 2020. Mit der Globalzustimmung können unbürokratisch weitere Arbeitskräfte für die Saisontätigkeit in der Landwirtschaft gewonnen werden. Das teilt das Bundeslandwirtschaftsministerium am Mittwoch (22. April) mit. Konkret gehe es um eine befristete deutliche Verfahrenserleichterung bei der Beschäftigungsaufnahme. Die BA muss laut Ministerium ihre Zustimmung zur Arbeitsaufnahme nun nicht mehr in jedem Einzelfall erteilen. Die Arbeitskräfte könnten so schneller ihre Beschäftigung in der Landwirtschaft aufnehmen.

Die Globalzustimmung gilt nach Angaben des Ministeriums für

  • Asylbewerber in einer Aufnahmeeinrichtung, bei denen das Asylverfahren nicht binnen neun Monaten unanfechtbar abgeschlossen ist,
  • Asylbewerber, die sich seit drei Monaten gestattet im Bundesgebiet aufhalten,die Beschäftigung von Personen mit einer Duldung und für
  • Drittstaatsangehörige, deren Aufenthaltstitel diese Beschäftigung nicht erlaubt.

Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat laut eigenen Angaben damit auch eine deutliche Verbesserung für Drittstaatsangehörige erreicht, die bisher im Hotel- und Gaststättenbereich tätig waren. Personen aus Drittstaaten, die derzeit wegen der Schließung von Hotels und Restaurants beschäftigungslos sind, könnten ohne erneute Zustimmung der Arbeitsagentur bis Ende Oktober 2020 eine Beschäftigung in der Landwirtschaft aufnehmen.

LW – LW 17/2020