Brüssel liefert, Berlin bremst – Probleme auf zwei Seiten

Pressekonferenz des Deutschen Weinbauverbands

Während die Lese bei einigen Betrieben bereits begonnen hat und die Winzer von einer sehr frühen Lese mit sehr guten Qualitäten ausgehen, befindet sich die Weinbranche nach wie vor in einer schwierigen Situation. Darauf machte der Deutsche Weinbauverband (DWV) bei einer Pressekonferenz am 20. August im Weingut Junker in Impflingen aufmerksam und forderte die Regierung auf, endlich konsequent zu handeln.

DWV-Präsident Klaus Schneider (Mitte) und DWV-Generalsekretär Christian Schwörer (re.) machten bei einer Pressekonferenz auf dem Weingut Junker (li. Inhaber Karl-Friedrich Junker) auf die strukturellen Probleme der Branche aufmerksam und forderten konsequentes politisches Handeln aus Berlin.

Foto: Isabell Blaß

„Die Krise im Weinbau ist europäisch und weltweit“, machte DWV-Präsident Klaus Schneider deutlich. Den Betrieben laufe die Zeit davon, während die strukturellen Probleme rund um Konsumrückgang, steigende Produktionskosten, dem fehlenden Bürokratieabbau, demografischem Wandel und einem preissensiblen Markt bestehen bleiben. Rund 12,4 Mio. hl und damit mehr als eine Ernte liege derzeit noch in den Kellern. Lediglich die stabile Entwicklung beim Export sei ein Lichtblick. „Die Probleme schlagen auf zwei Seiten zu, sowohl bei den Einnahmen als auch bei den Ausgaben“, fasste DWV-Generalsekretär Christian Schwörer zusammen.

Fehlende Unterstützung aus Berlin

In den vergangenen Monaten habe der Verband wichtige Prozesse auf den Weg gebracht und in Brüssel zahlreiche Weichen gestellt, so der DWV. Aus Berlin fehle aber die Unterstützung, diese auch zeitnah in Deutschland umzusetzen. Im Zusammenspiel mit den europäischen Verbänden habe man auf europäischer Ebene wichtige Fortschritte erzielen können, darunter die im europäischen Weinpaket enthaltenen Maßnahmen wie der vorläufige

Anbaustopp, eine erweiterte Absatzförderung, neue Fördermaßnahmen im Weinsektorenprogramm sowie Regelungen für alkoholfreie Weine. Zudem ist die sanktionsfreie Rückgabe von Neuanpflanzungsgenehmigungen bereits erreicht, die Verlängerung der Wiederbepflanzungsfrist auf dem Weg, so der DWV.

Eine Hauptforderung des DWV bleibt die Rotationsbrache, bei der die Fläche gerodet und bis zu acht Jahre für biodiversitätssteigernde Maßnahmen genutzt wird, ohne dass Pflanzrechte verfallen. Die für den Weinbau geöffnete Ökoregelung 1a sei mit 1 300 Euro pro ha und Jahr nicht kostendeckend, so Schneider. Der Verband fordert zudem einen rechtlichen Rahmen für die Finanzierung der Schutzgemeinschaften. Als Negativbeispiel für Entbürokratisierung führte der DWV-Präsident die geplante Änderung der Weinüberwachungsverordnung an, wobei auf die Winzer teilweise Mehraufwand zukommen soll.

Krisenmaßnahmen ermöglichen

„Die Situation ist so schlecht, dass wir für den Ernstfall gewappnet sein müssen“, sagte Schneider. „Krisenmaßnahmen müssen möglich gemacht werden, um handlungsfähig zu bleiben.“ Dazu zählen etwa Rodung, Destillation und grüne Lese. Berlin müsse die Rahmenbedingungen dafür schaffen. Dem DWV gehe es nicht um wirtschaftliche Hilfe, sondern um Handlungsfähigkeit der Betriebe und der Umsetzung der Möglichkeiten, die Europa bietet. Viele Betriebe seien mittlerweile in einer wirtschaftlichen Schieflage. „Viele verfrühstücken gerade ihre Altersvorsorge“, machte Schneider auf die gravierende Lage aufmerksam. Die Politik müsse reagieren, sonst gebe es einen ungeordneten Rückgang der Flächen. Einen geschätzten Prozentsatz der zukünftigen Flächenrückgänge wollte der DWV nicht nennen. Nach dem 11. November – an diesem Stichtag werden die Herbstmostgeschäfte, die Pachten und teilweise die Vollernter bezahlt – wisse man schon mehr.

„Im Herbst gibt es ein erstes Spitzengespräch mit der neuen Bundesregierung. Erste Signale sind da, aber jetzt müssen Taten auf Worte folgen und die Phase des politischen Stillstands muss enden. Der Deutsche Weinbauverband hat geschrieben, geworben, angeschoben. Jetzt erwarten wir Bewegung“, fasste DWV-Präsident Klaus Schneider zusammen.

Bla – LW 35/2025