Bundesrat für „Tierwohlprivilegierung“
Ergänzung im Baugesetzbuch aufnehmen
Für eine „Tierwohlprivilegierung“ im Außenbereich hat sich der Bundesrat ausgesprochen. In ihrer am vergangenen Freitag beschlossenen Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Baulandmobilisierungsgesetz folgte die Länderkammer dem Vorschlag ihres Agrarausschusses, in den § 35 Baugesetzbuch (BauGB) eine entsprechende Ergänzung aufzunehmen.
Keine Mehrheit erhielt hingegen die vom Agrar- und Umweltausschuss geforderte Ablehnung einer Verlängerung von § 13b BauGB, der eine Aufstellung von Bebauungsplänen im beschleunigten Verfahren ermöglichen soll. Zur Begründung hatten ...
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