Bundesregierung nimmt Fleischindustrie an die Kandare

Werkverträge sollen ab 2021 verboten werden

Das Bundeskabinett hat vor dem Hintergrund gehäufter Corona-Infektionen in Schlachtbetrieben vergangene Woche Eckpunkte für ein „Arbeitsschutzprogramm für die Fleischwirtschaft“ beschlossen. Diese sehen als zentrales Element ein Verbot von Werkverträgen und Arbeitnehmerüberlassungen für das Schlachten und die Verarbeitung vor, was ab dem 1. Januar 2021 gelten soll.

Die gesetzliche Vorgabe, nur noch eigenes Personal einzusetzen, soll für Unternehmen im Kerngeschäft Schlachtung und Verarbeitung gelten. Nicht betroffen sollen Betriebe des Fleischerhandwerks oder kleine Bio-Schlachthöfe auf dem Land sein. ...

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