Bundesregierung will Verfahren beschleunigen
Kabinett verabschiedet Hochwasserschutzgesetz II
Die Erleichterung und Beschleunigung der Planung, Genehmigung und Durchführung von Hochwasserschutzmaßnahmen ist vorrangiges Ziel des Entwurfs für ein Hochwasserschutzgesetz II, den das Bundeskabinett vergangene Woche beschlossen hat. Das Gesetz soll das von den Ländern und dem Bund getragene und mit insgesamt 5,9 Mrd. Euro ausgestattete nationale Hochwasserschutzprogramm rechtlich flankieren.
Mit dem „Gesetz zur weiteren Verbesserung des Hochwasserschutzes und zur Vereinfachung von Verfahren des Hochwasserschutzes“ sollen Hochwasserschutzanlagen künftig zügiger errichtet werden können, ohne dabei die Beteiligung der Öffentlichkeit zu beschneiden. ...
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