Bundestag beschließt höhere Mehrwertsteuer für Pferde

Ab 1. Juli 2012 wirksam – Belastung von 10 Mio. Euro

Beim Verkauf von Pferden wird ab dem 1. Juli 2012 der volle Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent erhoben, verglichen mit aktuell noch 7 Prozent. Das hat der Deutsche Bundestag vergangene Woche mit dem Gemeindefinanzreformgesetz beschlossen. Hintergrund dieser Entscheidung war ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Mai 2011, wonach der ermäßigte Steuersatz nur noch für Arbeits- und Zuchtpferde oder Schlachtpferde beibehalten werden darf.

Die CDU-Bundestagsabgeordnete Antje Tillmann wies in der Debatte darauf hin, dass im Berichterstattergespräch sehr intensiv darüber beraten worden sei, wie das Urteil des EuGH möglichst eng umgesetzt werden könne, um ...

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