Dauergrünland: Antragsjahr 2015 ist entscheidend

Status nach fünf Jahren Ackerfutter oder Brache

Im neuen Antragsjahr 2015 gilt es beim Thema Dauergrünland (DG) einige Neuerungen zu beachten. Zum einen tritt am 1. Januar die neue Regelung zu den Direktzahlungen und zum Greening in Kraft. Zum anderen ergeben sich aus Urteilen des Europäischen Gerichtshofs und aus Auslegungsänderungen bei der Dauergrünlanddefinition durch die EU-Kommission Änderungen, die restriktiver sind als bisher (siehe auch LW Nr. 50, S. 8 in der Teilauflage Hessenbauer).

Wie das Stuttgarter Landwirtschaftsministerium in einer Presseerklärung mitteilt, hat dies auch Konsequenzen auf die bisherige Handhabung bei mehrjährigen Brachen. Die EuGH-Vorabentscheidung zur Auslegung der Grünlanddefinition sowie die Pflicht, diese Fünf-Jahres-Regelung ...

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