DBV: Wirkung von Patenten wird kaum eingeschränkt

Trilog erzielt Einigung zu Neuen Züchtungstechniken

In der Europäischen Union wird der Umgang mit Neuen Züchtungstechniken (NZT) erstmals in einem eigenen Gesetz geregelt. In der Nacht zu Donnerstag vergangener Woche haben sich die Trilog-Teilnehmer aus Europäischer Kommission, Europaparlament und Rat politisch auf ein Gesetz geeinigt. Bevor die Verordnung in Kraft treten kann, muss sie noch in zweiter Lesung von Rat und Europaparlament angenommen werden, was normalerweise als Formsache gilt.

Der Übereinkunft zufolge sollen die NZT-Pflanzen der sogenannten Kategorie 1 den Pflanzen aus konventioneller Züchtung gleichgestellt werden. Als NGT1werden solche Pflanzen eingestuft, die auch in herkömmlichen Verfahren hätten entstehen können. ...

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