De-minimis-Beihilfen bekommen neue Obergrenze

Bisher maximal 20 000 Euro, bald bis zu 50 000 Euro

Die Europäische Kommission hat eine Änderung der De-minimis-Verordnung für den Agrarsektor verabschiedet. Mit der Verordnung werden geringfügige Beträge zur Unterstützung des Agrarsektors von der Beihilfenkontrolle ausgenommen. Das gab die Brüsseler Behörde vergangene Woche bekannt. Die überarbeitete Verordnung wird drei Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft treten und bis zum 31. Dezember 2032 gelten.

Nach der derzeitigen De-minimis-Verordnung für die Landwirtschaft kann Deutschland Unterstützung in Höhe von bis zu 20 000 Euro pro Begünstigten und über einen Zeitraum von drei Steuerjahren gewähren, ohne diese ...

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