Direktvermarkter, Winzer und Hofgastronomen aufgepasst

Bezuschusste betriebswirtschaftliche Beratung

Im Oktober 2022 begann die neue Förderperiode für die betriebswirtschaftliche Beratung in den Einkommensalternativen für landwirtschaftliche Betriebe in Rheinland-Pfalz. Die Rahmenbedingungen dazu werden von Janine Dick und Carina Hirschen, zwei Mitarbeiterinnen der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz an dieser Stelle vorgestellt.

Gemeinsam kann mit der Familie das weitere Vorgehen bei der Verwirklichung von Ideen geplant werden. Die betriebswirtschaftliche Beratung hilft, die Kosten im Blick zu halten.

Foto: Clemens Hess/lwk rlp

Die bezuschusste betriebswirtschaftliche Beratung wird auch für den Bereich der Diversifizierung angeboten und ist fester Bestandteil des Beratungsangebotes der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz.

Bauernhöfe und Weingüter mit Ferienunterkünften, Hofgastronomie und Direktvermarktung können von diesem zu 80 Prozent bezuschussten Beratungsangebot ebenso profitieren wie landwirtschaftliche und weinbauliche Betriebe ohne Einkommenskombinationen.

Was beinhaltet die betriebswirtschaftliche Beratung?

Folgende Beratungsleistungen können im Rahmen der betriebswirtschaftlichen Beratung in Anspruch genommen werden:

  • die betriebswirtschaftliche Auswertung des bestehenden Betriebes
  • die Erstellung einer Wirtschaftlichkeitsberechnung für den neuen Betriebszweig oder eine Betriebszweigerweiterung
  • die Prüfung der Optimierung eines bestehenden oder neuen Betriebszweigs
  • die Prüfung der Tragfähigkeit von neuen Ideen für den gesamten Betrieb in der Zukunft
  • die Erstellung einer Liquiditätsplanung
  • die Ausarbeitung einer Stärken-Schwächen – Chancen-Risiken-Analyse (sogenannte SWOT-Analyse)

Zuschuss zur betriebswirtschaftlichen Beratung

Der 80-prozentige Zuschuss zu der Beratungsgebühr wird direkt zwischen dem Land und der Landwirtschaftskammer abgerechnet. Der Betrieb muss hierfür finanziell nicht in Vorleistung treten. Voraussetzung für einen Zuschuss ist eine gültige landwirtschaftliche Betriebsnummer. Bei Inanspruchnahme der geförderten Beratung zahlen Betriebsleiter/-in lediglich 20 Prozent der Beratungsgebühr. Hinzu kommt die Umsatzsteuer – bezogen auf die gesamte Beratungsgebühr. Wenn der Betrieb regelbesteuert geführt wird, dann ist die Umsatzsteuer ein durchlaufender Posten und belastet den Betrieb finanziell nicht.

Eine Übersicht der förderfähigen Leistungen der betriebswirtschaftlichen Beratung finden sich unter www.lwk-rlp.de/de/beratung/...

Vorteile der Beratung – die eigenen Zahlen kennen

Durch die Beratung und die dabei entstehenden Entwürfe, Kostenschätzungen, Wirtschaftlichkeitsberechnungen, betriebswirtschaftlichen Auswertungen sowie die Ausschau auf die Planungsjahre ergeben sich wertvolle Erkenntnisse für das weitere betriebliche Vorgehen.

Hier einige der Vorteile, welche durch die betriebswirtschaftliche Beratung für den Betrieb erzielt werden können:

  • Die Kammermitarbeiter sehen sich als neutralen Gesprächspartner und möchten die Betriebe bei ihren Ideen und Fragen unterstützend beraten, sodass selbstständig weitere Entscheidungen getroffen werden können
  • Kostengünstiger im Vergleich zur Beratung auf Stundenbasis (80 Euro netto/Stunde)
  • Austausch und Zusammenarbeit der Referate Betriebswirtschaft, Einkommensalternativen sowie Bau und Technik im Hinblick auf die gesamtbetriebliche Ausgangs- und Zielsituation
  • Betriebswirtschaftliche Auswertungen und Wirtschaftlichkeitsberechnungen mit Hilfe von hausinternen professionellen Auswertungs- und Kalkulationstools
  • Umfassendere Auswertungsmöglichkeiten und erweiterte Funktionen der Wirtschaftlichkeitsberechnung durch ein neues Kalkulationsprogramm in den Einkommensalternativen, welches im Laufe des Jahres 2023 verfügbar sein soll
  • Strukturiertes Beratungsprotokoll zu der Ausgangsfragestellung sowie Einzel- und Gesamtfazit für die weitere betriebliche Entwicklung
  • Zweistündiger Betriebsrundgang mit Besprechung der Kriterien für den GQS-Hofcheck als Hilfestellung für ihren Betrieb
  • Unterstützung im Hinblick auf die Stellung eines Förderantrages sowie enge Zusammenarbeit mit dem Referat Förderberatung
  • Unterstützung im Hinblick auf Bankgespräche, eine fundierte betriebswirtschaftliche Auswertung und/oder Wirtschaftlichkeitsberechnung der Landwirtschaftskammer ist eine wertvolle Vorbereitung und Unterstützung bei Finanzierungsgesprächen.

Gerne unterstürzt die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz die heimischen Betriebe. Die Kontaktdaten sind unter www.lwk-rlp.de/de/beratung/... zu finden.

lwk rlp – LW 46/2022