Düngeverordnung: bis 31. März Nährstoffvergleich erstellen
Fehlt bei einer Prüfung der Nährstoffvergleich, so kann dies zu einer Ordnungswidrigkeit nach der Düngeverordnung und im Rahmen von Cross Compliance zu Prämienkürzungen führen.
Die Kreis- und Regionalbauernverbände des Hessischen Bauernverbandes sowie die Bezirksgeschäftsstellen des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Pfalz Süd bieten ihren Mitgliedern die Erstellung der Nährstoffvergleiche nach den aktuellen Vorgaben der Düngeverordnung als DienstleisÂtung an. Bei Bedarf wenden Sie
sich bitte rechtzeitig an Ihre zuständige Geschäftsstelle.
Weitere Informationen sind beispielsweise dem Leitfaden zur Umsetzung der Düngeverordnung (www.llh-hessen.de, Pflanzenproduktion, Düngung/Boden) zu entnehmen. hbv