Düngeverordnung: bis 31. März Nährstoffvergleich erstellen

Nach den Vorgaben der Düngeverordnung sind von den meisten landwirtschaftlichen Betrieben jährlich Nährstoffvergleiche für Stickstoff und Phosphat als Flächenbilanz (Gegenüberstellung von Nährstoff-Zu- und -abfuhr) zu erstellen. Die verbleibende Zeit bis zur Frist sollte zur Erstellung der Nährstoffvergleiche genutzt werden, denn die Unterlagen müssen im Betrieb bis spätestens 31. März nach Ende des auf das abgelaufene Düngejahr folgenden Kalenderjahres vorliegen.
Fehlt bei einer Prüfung der Nährstoffvergleich, so kann dies zu einer Ordnungswidrigkeit nach der Düngeverordnung und im Rahmen von Cross Compliance zu Prämienkürzungen führen.
Die Kreis- und Regionalbauernverbände des Hessischen Bauernverbandes sowie die Bezirksgeschäftsstellen des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Pfalz Süd bieten ihren Mitgliedern die Erstellung der Nährstoffvergleiche nach den aktuellen Vorgaben der Düngeverordnung als Dienstleis­tung an. Bei Bedarf wenden Sie
sich bitte rechtzeitig an Ihre zuständige Geschäftsstelle.
Weitere Informationen sind beispielsweise dem Leitfaden zur Umsetzung der Düngeverordnung (www.llh-hessen.de, Pflanzenproduktion, Düngung/Boden) zu entnehmen. hbv