EC und Kreditkarten sicher aufbewahren

Sämtliche Karten zum bargeldlosen Zahlungsverkehr (wie Kreditkarten, EC-Karten) sollten stets mit der gleichen Umsicht behandelt werden wie Bargeld. Für die persönliche Geheimnummer gilt grundsätzlich, dass diese nirgendwo notiert und nicht weitergegeben werden darf. Wer einen Zettel mit der sogenannten PIN zusammen mit der Karte aufbewahrt, handelt grob fahrlässig.
Auch bei der Zahlung mit EC-Karten ist Vorsicht geboten, nachdem immer wieder Terminals und Bankautomaten derart von Betrügern manipuliert wurden, dass die sensiblen Daten beziehungsweise die Pin ausgespäht wurden. Es ist daher ratsam, sich vor der Eingabe der Pin nochmals zu vergewissern, dass keine Zuschauer und keine Kamera die Pin-Eingabe beobachten können.
Bei einem Verlust oder Diebstahl von Bank- oder Kreditkarten beziehungsweise bei Betrug müssen diese umgehend gesperrt werden (zum Beispiel über die zentrale Sperrnotrufnummer 0049/116 116), um Verluste und Betrugsdelikte mit der Karte zu vermeiden.                                                                                               Andrea Adams, BWV