Eisweinernte vorab melden

Bis Dienstag, 15. November muss bei der Kammer gemeldet sein, wenn Eiswein im Betrieb geplant ist.

© Weingut Hexamer

Die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz macht darauf aufmerksam, dass die Planung einer Eisweinernte vom Jahrgang 2022 bis 15. November vorab gemeldet werden muss. Betriebe, die die Ernte von Eiswein beabsichtigen, sind verpflichtet, dies mit Angabe von Flur, Flurstück, Flächengröße und Rebsorte bei der Landwirtschaftskammer anzumelden. Das Anmeldeformular kann am PC oder per Hand ausgefüllt werden. Dann ist das Formular an die zuständige Dienststelle der Kammer zu schicken.

Sollten Trauben zur Eisweinbereitung aufgrund gegebener Witterungsbedingungen vor dem 15. November gelesen werden können, ist die Abgabe der Meldung spätestens am ersten Werktag nach der Lese erforderlich. Wer die Meldung nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig abgibt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Beide Versionen des Formulars sind auf der Internetseite der Landwirtschaftskammer zu finden.

lwk rlp – LW 44/2022