Eisweinernte vorab melden
Bis Dienstag, 15. November muss bei der Kammer gemeldet sein, wenn Eiswein im Betrieb geplant ist.
© Weingut Hexamer
Sollten Trauben zur Eisweinbereitung aufgrund gegebener Witterungsbedingungen vor dem 15. November gelesen werden können, ist die Abgabe der Meldung spätestens am ersten Werktag nach der Lese erforderlich. Wer die Meldung nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig abgibt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Beide Versionen des Formulars sind auf der Internetseite der Landwirtschaftskammer zu finden.
lwk rlp – LW 44/2022
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