Entscheidung zum „Stall-TÜV“ nicht vor nächstem Frühjahr

Zunächst nur für Anlagen für Legehennen geplant

Nicht vor dem zweiten Quartal kommenden Jahres wird das Bundeslandwirtschaftsministerium seinen Verordnungsentwurf für ein Prüf- und Zulassungsverfahren von serienmäßig hergestellten Stall­einrichtungen dem Bundesrat zuleiten. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der grünen Bundestagsfraktion zur Umsetzung von Ankündigungen zum Thema Tierschutz in der laufenden Legislaturperiode hervor.

div.imagebox_none { margin-bottom: !important; } Der „Stall-TÜV“ soll sich, wenn er beschlossen wurde, zunächst nur auf Anlagen zur Haltung von Legehennen beziehen.Foto: big dutchman Eine Befassung des Bundesrats könne erst ...

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