Entscheidung zum „Stall-TÜV“ nicht vor nächstem Frühjahr
Zunächst nur für Anlagen für Legehennen geplant
Nicht vor dem zweiten Quartal kommenden Jahres wird das Bundeslandwirtschaftsministerium seinen Verordnungsentwurf für ein Prüf- und Zulassungsverfahren von serienmäßig hergestellten Stalleinrichtungen dem Bundesrat zuleiten. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der grünen Bundestagsfraktion zur Umsetzung von Ankündigungen zum Thema Tierschutz in der laufenden Legislaturperiode hervor.
div.imagebox_none { margin-bottom: !important; } Der „Stall-TÜV“ soll sich, wenn er beschlossen wurde, zunächst nur auf Anlagen zur Haltung von Legehennen beziehen.Foto: big dutchman Eine Befassung des Bundesrats könne erst ...
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