Erhöhte Fördersätze für Rebpflanzungen
Antragsverfahren für Rebpflanzungen startet
Die rheinland-pfälzische Weinbauministerin Daniela Schmitt hat die Fördersätze für die Umstrukturierung im kommenden Jahr angehoben. Anträge können ab Anfang Mai 2025 gestellt werden. Die Sätze werden um 20 Prozent erhöht, in den sensiblen Steil- und Steilstlagen auch höher. Die Erhöhung wird für die Pflanzung 2026 wirksam. Mit der Fördererhöhung möchte die Ministerin die Weinbaubetriebe noch besser unterstützen und ihnen auch auf einzelbetrieblicher Ebene „mehr Schub“ verleihen. Die Erhöhung gibt den Betrieben die Chance zur Marktanpassung und somit zu mehr Resilienz.

Foto: DLR Rheinpfalz
Antragsfrist bis zum 2. Juni 2025
Die Anträge für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2026 können ab Anfang Mai 2025 gestellt werden. Es handelt sich um den ersten Teil eines zweistufigen Verfahrens. Die Antragsfrist endet am 2. Juni 2025.
Die Zuschüsse liegen zwischen 7 500 und 48 000 Euro pro Hektar. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Lage der Fläche in Flach-, Steil- oder Steilstlagen sowie nach der Bewirtschaftungsintensität. Die Mindestfläche für die Teilnahme beträgt 10 Ar je Bewirtschaftungseinheit in Flachlagen, 5 Ar in Steil- und Steilstlagen sowie in Handarbeitslagen.
Die Antragsfrist gilt für den ersten Teil des Verfahrens. Dabei müssen für alle Flächen, auch die in Flurbereinigungsverfahren, Anträge gestellt werden, wenn sie im Herbst 2025 oder im Frühjahr 2026 gerodet werden sollen. Im Januar des geplanten Pflanzjahres erfolgt der zweite Teil der Antragsstellung. Wichtig ist, dass hier nur Anträge für Flächen möglich sind, die bereits im ersten Teil des Antrags aufgeführt wurden.
Es wird empfohlen, den Antrag über das Weininformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz EDV-technisch unterstützt auszufüllen: www.lwk-rlp.de/weinbau/wip
Die Antragsformulare und das Merkblatt sind über die Internetseite des Ministeriums verfügbar: mwvlw.rlp.de/themen/weinbau....
Nach erfolgter Vor-Ort-Kontrolle erhalten die Antragsteller eine Mitteilung, ob die beantragten Flächen förderungsberechtigt gerodet werden können. Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen auf den Flächen keine Veränderungen vorgenommen werden. Die Benachrichtigung, dass gerodet werden kann, erfolgt voraussichtlich im Oktober durch die Kreisverwaltung.
mwvlw.rlp – LW 18/2025