Ertragsschadenversicherung sinnvoll

TBC-Monitoring – Keine Milcherfassung bei Verdacht

Wegen des derzeit laufenden bundesweiten TBC-Monitoring-Programms in Hessen hatte der Präsident des Hessischen Bauernverbandes, Friedhelm Schneider, vergangene Woche zu einer Lagebesprechung nach Friedrichsdorf eingeladen. Mit dabei waren Vertreter der Molkereien, die in Hessen Milch erfassen, Dr. Thomas Fröhlich, zuständig für den Bereich Tierseuchen beim hessischen Landwirtschaftsministerium, und der Geschäftsführer der Hessischen Tierseuchenkasse, Helmut Bauer.

Dr. Fröhlich berichtete, dass pro Bundesland eine Stichprobe von rund 3 300 Rindern per Gesetz angeordnet sei, um den TBC-Freiheitsstatus für Deutschland aufrecht zu erhalten.

Sollte bei einem der Betriebe ein Verdachtsfall oder gar ein Ausbruch bestätigt werden, könne über mehrere Wochen, gegebenenfalls mehrere Monate, keine Milch abgegeben werden, da dieser Betrieb dann nicht mehr über den Status „TBC-frei“ verfügen würde. Alle anwesenden Molkereien bekräftigten, dass in diesem Fall die Erfassung der Milch für die Molkereien „nicht mehr zumutbar“ sei.

Um die ökonomischen Folgen einer solchen Situation zu schultern, sollten von den vom Monitoring betroffenen Betrieben dringend der Abschluss einer Ertragsschadenversicherung in Erwägung gezogen werden. Bezüglich einer Beratung steht die Tochtergesellschaft des Hessischen Bauernverbandes, MS Management Service GmbH in Friedrichsdorf, Arno Werner, ☎ 06172/7106 138 zur Verfügung.

HBV schließt Rahmenvereinbarung

Der HBV hat am Dienstag dieser Woche einen Rahmenvertrag mit dem Versicherer VTV geschlossen. Darin wurde für HBV-Mitglieder die Wartezeit für Schäden infolge Rindertuberkulose für die Betriebe auf vier Wochen verkürzt. Voraussetzung ist der Abschluss der Ertragsschadenversicherung gemäß dieser Rahmenvereinbarung bis zum 31. Dezember 2013.

hbv – LW 45/2013