EU-Kommission beharrt auf Internet-Veröffentlichung

Zahlungsempfänger sollen namentlich genannt werden

Die Europäische Kommission will am Prinzip der namentlichen Veröffentlichung von Agrargeldempfängern festhalten. Es soll künftig lediglich Bagatellschwellen für Kleinbetriebe geben. Das geht aus einem Entwurf der Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung hervor, der von der Kommission voraussichtlich in der letzten Septemberwoche als offizieller Vorschlag präsentiert wird.

Danach soll die Entscheidung, ob ein landwirtschaftlicher Beihilfeempfänger mit Namen im Internet veröffentlicht wird, von der Höhe der Zahlungen abhängen. Die Mitgliedstaaten sollen sich dafür an den Schwellen orientieren, die ...

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