EuGH bestätigt Grundstückverkehrsgesetz

Branche sieht Beitrag gegen übermäßigen Preisanstieg

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stellt das Grundstückverkehrsgesetz nicht in Frage. In ihrem in der vergangenen Woche veröffentlichten Urteil zu einem Rechtsstreit der Bodenverwertungs- und -verwaltungsgesellschaft (BVVG) mit dem Landkreis Jerichower Land kommen die Luxemburger Richter zum Ergebnis, dass das Grundstückverkehrsgesetz nicht als staatliche Beihilfe einzustufen sei.

Voraussetzung sei allerdings, dass dessen Anwendung zu einem Preis führen könne, der möglichst nahe beim Marktwert des betroffenen Grundstücks liegt. Dies zu prüfen, sei Sache des Bundesgerichtshofs (BGH), der den ...

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