EuGH-Urteil zur Umsetzung der Nitratrichtlinie im Sommer
Kommt noch ein Nachschlag zur Novelle?
Im laufenden Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Deutschland wegen Nichteinhaltung der Vorgaben der EG-Nitratrichtlinie rechnet der Bund mit einer baldigen Klärung. Wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Stand des Verfahrens hervorgeht, erwartet die Regierung, dass ein entsprechendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) bis zum Sommer 2018 ergehen wird.
Weiter heißt es, dass im Fall eines Unterliegens im anhängigen Vertragsverletzungsverfahren die Bundesrepublik verpflichtet sei, die sich aus dem Urteil ergebenden Konsequenzen zu ziehen und den vertragswidrigen Zustand zu beseitigen. ...
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