Fall von Geflügelpest in Wetterauer Betrieb

2 667 Tiere mussten gekeult werden

Am 29. Oktober wurde die Geflügelpest zum ersten Mal bei einem Wildvogel im Wetteraukreis nachgewiesen. Nun ist eine Geflügelhaltung in Rockenberg betroffen. 2 667 Tiere mussten gekeult werden Es handelt sich um 293 Enten, 793 Gänse, 489 Puten, 1 092 Hühner (Masthühner und Legehühner). Das gab der Wetteraukreis vergangenen Sonntag in einer Pressemitteilung bekannt.

Derzeit heißt es für Geflügel mit Auslauf: drinnen bleiben.

Foto: Schön

Nachdem in dem Betrieb in den vergangenen Tagen zahlreiche Tiere verendet waren, erfolgte umgehend die tierärztliche Abklärung durch das Wetterauer Veterinäramt sowie Untersuchungen durch das Hessische Landeslabor. Der Betrieb reagierte nach dem Auftauchen der ersten Krankheitsfälle unmittelbar und korrekt.

Schutzzone wurde eingerichtet

Vor diesem Hintergrund wurden nun in Zusammenarbeit mit dem Regierungspräsidium Darmstadt eine Schutzzone und eine Überwachungszone rund um den betroffenen Betrieb eingerichtet. Die Schutzzone umfasst einen Radius von drei Kilometern, in der alle Betriebe in den kommenden Tagen kontrolliert werden. Auch eine sogenannte Überwachungszone mit einem Radius von zehn Kilometern wurde eingerichtet. Alle darin liegenden Betriebe werden stärker überwacht. Diese reicht auch in den benachbarten Landkreis Gießen. In der Schutzzone sind laut Hessischem Landwirtschaftsministerium (HMLU) mehr als 50 kleinere Betriebe mit rund 1 100 Tieren betroffen. In der Überwachungszone gibt es knapp 600 Betriebe, die mehr als 120 000 Tiere halten. Weiter teilt das HMLU mit, dass in der Schutzzone eine Mindestdauer von 21 Tagen nach der erfolgreichen Reinigung und Desinfektion gilt. In der Überwachungszone sind es 30 Tage. Eine Schutzzone wird somit nach drei Wochen zur Überwachungszone.

Wichtig ist zudem die Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen, um die Geflügel- und Vogelbestände zu schützen. Vor allem dürfen Wildvögel keinen Zugang zu Futter, Einstreu oder anderen Gegenständen bekommen, die auch mit Hausgeflügel in Kontakt kommen. Geflügel darf auch nicht an Gewässern trinken, wo sich auch wilde Vögel aufhalten. Geflügelschauen sollten am besten absagt werden – und auch Verkaufstouren für Geflügel, teilt das HMLU mit.

Bisher einziger Fall in der Landewirtschaft

Der Fall von Geflügelpest bei gehaltenem Geflügel markiert laut Tierseucheninformationssystem des Friedrich-Löffler-Institutes den bisher einzigen Fall in einem landwirtschaftlichen Betrieb. Zuvor war im Bad Nauheimer Tierheim ein infizierter Kranich positiv auf die hochpathogene Virusvariante H5N1 getestet worden. Er wurde als Wildfund in das Tierheim verbracht. Die Einrichtung ist deshalb derzeit geschlossen und vermittelt keine Tiere.

Das HMLU bietet auf seiner Website (landwirtschaft.hessen.de/tierschutz-und-tierseuchen/tierseuchen/gefluegelpest) eine tabellarische Übersicht über die Fälle in Hessen und die in den Landkreisen geltenden Allgemeinverfügungen. Die aktuellsten Informationen erhalten landwirtschaftliche Betriebe jedoch meist von den Veterinärämtern der Landkreise.

Die Impfung des Geflügels ist nicht möglich, da es keinen zugelassenen Impfstoff gibt. Die Ständige Impfkommission empfiehlt Personen mit häufigem Kontakt zu Geflügel, sich selbst gegen die Grippe impfen zu lassen. So lasse sich ein schwerer Verlauf bei einer Grippeinfektion vermeiden. Der Impfschutz ist wichtig, da sich Menschen sowohl mit zoonotischen als auch humanen Influenza-Viren infizieren können. Kommt es zu einer sogenannten Ko-Infektion, können sich neue Virenstämme bilden.

LW – LW 47/2025