Ferkel wegen angespannter Lage beitragsfrei gestellt
Tierseuchenkasse beschließt Satzung 2023
Der Verwaltungsrat der Hessischen Tierseuchenkasse hat Ende Oktober die neue Satzung über die Erhebung von Tierseuchenkassenbeiträgen sowie über die Vorauszahlung für Kostenanteile zur Beseitigung von Falltieren für das Wirtschaftsjahr 2023 beschlossen. Höhere Beiträge ergeben sich aus gestiegenen Tierarztkosten im Rahmen des Tiergesundheitsdienstes sowie der Einführung von Monitoring-Programmen bei Ziegen und Rindern. Ferkel werden aufgrund der angespannten Lage in der Sauenhaltung beitragsfrei gestellt. Deutlich erhöht haben sich die Kosten für die Tierkörperbeseitigung aufgrund neuer Entgeltlisten des Entsorgers SecAnim GmbH. Für Bienen und Fische besteht für die Erhebung von Beiträgen kein Finanzbedarf. Deshalb wird die Beitragserhebung ausgesetzt. Im Einzelnen werden die in der Tabelle aufgeführten Beiträge und Kostenanteile für das Jahr 2023 fällig. HTSK – LW 50/2022