Förderung der Erhaltungszucht Glanrind beantragen

Anträge bis 1. September 2021 einreichen

Die Förderung der Zucht oder Haltung der in der Roten Liste des Fachbeirates für Tiergenetische Ressourcen aufgeführten Tierrasse Glanrind wird in Rheinland-Pfalz auch 2021 fortgeführt. Förderfähig sind Glanrinder, die im Zuchtbuch des Fleischrinder-Herdbuch Bonn (Hauptabteilung A) eingetragen sind und damit am aktuellen Erhaltungszuchtprogramm teilnehmen. Das teilt das DLR Westpfalz mit.

Ãœber 1 000 Tiere des Glanrinds gibt es wieder. Die Hochzeit des Glanrinds war in den Jahren 1958 mit 400 000 Tieren.

Foto: Setzepfand

Dies schließe ein, dass die Tiere am Tag der Antragstellung mindestens zwei Jahre alt sind (3-jährige und ältere weibliche Tiere müssen einmal gekalbt haben und bonitiert sein), einen Glanblutanteil von über 15 Prozent (neu: über 20 Prozent bei ab dem 1. Januar 2014 geborenen Tieren) und einen Anteil an Einfarbig Gelbem Höhenvieh (EGH) von über 75 Prozent, (über 80 Prozent bei ab 1. Januar 2014 geborenen Tieren) haben sowie von einem gekörten Bullen abstammen. Förderfähige, männliche Tiere müssen gekört sein.

Gefördert werden laut DLR Landwirte und sonstige Tierhalter, die über einen Zeitraum von fünf Jahren Glanrinder halten und ihren Betrieb selbst bewirtschaften. Ausgenommen seien Unternehmen, bei denen die Kapitalbeteiligung der öffentlichen Hand mehr als 25 Prozent des Eigenkapitals des Unternehmens beträgt und Betriebe, die mehr als 250 Personen im letzten Rechnungsabschlussjahr beschäftigen und einen Jahresumsatz von mehr als 50 Mio. Euro oder eine Jahresbilanzsumme von mehr als 43 Mio. Euro haben. Die Zuwendungen würden in Form von Zuschüssen gewährt. Es könnten jährlich bis zu 200 Euro je förderfähigem Zuchttier gewährt werden.

Zusätzlich könnten bis zu 240 Euro je Tier (GVE) für die Bereitstellung von förderfähigen Zuchttieren für den Embryotransfer oder die Samengewinnung gewährt werden, wenn entsprechende Abrechnungen über in den letzten 12 Monaten vor Antragstellung durchgeführte Maßnahmen dem Antrag beigelegt werden. Antragsformulare und nähere Informationen zur Förderung der Erhaltung genetischer Ressourcen in der Landwirtschaft sind auf der Internetseite unter www.dlr.rlp.de/EGR zu finden. Die Zuwendungen sind mit schriftlichem Antrag nach vorgegebenem Muster und den erforderlichen Nachweisen bis 1. September 2021 zu beantragen, später eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.

 – LW 31/2021