Förderung von Maschinen der Außenwirtschaft

Im einzelbetrieblichen Förderprogramm EFP) können Maschinen für die Außenwirtschaft gefördert werden, die zu einer deutlichen Minderung von Umweltbelastungen führen. Dies sind Pflanzenschutzgeräte mit Assistenzsystemen und Güllefässer mit emissionsarmer Ausbringtechnik.

Grundsätzlich muss ein Antragsteller im Förderprogramm AFP antragsberechtigt sein und die im Programm geforderten Kriterien erfüllen. Pflanzenschutzgeräte werden für die Landwirtschaft, den Gartenbau und für den Weinbau gefördert. Bedingung ist, dass das zu fördernde Gerät in der AFP-Liste des Julius-Kühn-Institutes gelistet ist, das die Geräte hinsichtlich der Minderung von Umweltbelastungen geprüft hat.
In der Landwirtschaft müssen die Geräte über eine automatische Teilbreitenschaltung, eine automatische Gestängeführung sowie eine automatische Reinigung verfügen. Die jährliche Mindestauslastung beträgt 2,5 ha je 1000 Euro Netto-Anschaffungspreis (Behandlungshäufigkeit wurde bereits berücksichtig).
Güllefässer können nur in Verbindung mit einer emissionsarmen Ausbringtechnik gefördert werden. Dies sind an das Fass angebaute Verteiltechniken wie Schleppschuhverteiler, Schlitzgeräte oder Geräte zur Injektion beziehungsweise Direkteinarbeitung (Strip-Till-Geräte, Grubber, Scheibenegge). Die Mindestauslastung beträgt hier aktuell 40 m³ pro 1000 Euro Netto-Anschaffungspreis. Es wird die Ausbringmenge von Gülle, Gärresten, Jauche und Sickersaft berücksichtigt. Schleppschlauchverteiler und Selbstfahrer werden nicht gefördert. 

Karl-Heinz Wiech, Beratungsteam Ökonomie und
Verfahrenstechnik, LLH, Standort Petersberg