Frist für Agrardieselanträge endet am 30. September
Bei der Frist 30. September handelt es sich um eine Ausschlussfrist, dies bedeutet, dass später eingehende Anträge nicht mehr berücksichtigt werden.
Anträge liegen in den Bezirksgeschäftsstellen des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Pfalz Süd und in den KreisgeschäftsÂstellen des Hessischen BauernÂverbandes aus oder können unter www.zoll.de heruntergeladen werden.
Wer seinen Antrag bisher noch nicht eingereicht hat, sollte dies umgehend tun. Adams, BWV