Frühzeitig Versicherungsschutz abklären

Bauernhof als Klassenzimmer mit Risiken verbunden

Wer sich als Landwirt frühzeitig mit dem Thema Versicherungsschutz bei Besuchern auf dem Bauernhof wie zum Beispiel Schulklassen, Kindergartengruppen oder sonstigen auseinandersetzt, kann Risiken minimieren und ist im Schadenfall abgesichert und schnell handlungsfähig. Dieses Fazit zogen Teilnehmer einer Vortragsveranstaltung des Fachdienstes Landwirtschaft des Wetteraukreises, auf der Arno Werner, Versicherungsmakler bei der MS Management-Service GmbH, zum Thema referierte.

Höfe mit vielen Besuchergruppen müssen sich mit dem Thema Versicherungsschutz auseinandersetzen.

Foto: Jessika Ippensen

Zunächst sei es wichtig, der Berufsgenossenschaft als gesetzliche landwirtschaftliche Unfallversicherung zu melden, dass der landwirtschaftliche Betrieb das Projekt „Bauernhof als Klassenzimmer“ auf seinem Hof durchführt. Dazu sollten auch die Mitarbeiter (Partner, Angestellte) genannt werden, die dieses Projekt betreuen. Die Meldung müsse bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (www.svlg.de) erfolgen.

Grundsätzlich sei die Berufsgenossenschaft für landwirtschaftliche Betriebe verpflichtend. Sie helfe im Vorfeld den Betrieb kindersicher zu gestalten und sichere Betriebsangehörige gegen finanzielle Folgen von Unfällen und Berufskrankheiten ab.

Private Unfallversicherung optional

„Zusätzlich kann man, muss man aber nicht, eine private Unfallversicherung für die Leiter und Mitarbeiter und/oder die Besucher im Rahmen des Projektes Bauernhof als Klassenzimmer abschließen“, so Werner.Unerlässlich dagegen sei eine Haftpflichtversicherung, wenn Landwirte das Projekt Bauernhof als Klassenzimmer auf ihrem Hof durchführten. Hierzu sei es notwendig, mit der Betriebs- und KFZ-Haftpflichtversicherung zu besprechen, wie und mit welchen Tieren und Fahrzeugen die Besucher auf dem landwirtschaftlichen Betrieb in Kontakt kommen.

Der Haftpflichtversicherung sollte beschrieben werden, welche und wie viele Gruppen in der Regel pro Jahr auf den Betrieb kämen und wer die Aufsichtspflicht übernehme. Oft habe die Haftpflichtversicherung dazu einen Fragebogen, den man mit zusätzlichen Bemerkungen ausfüllen könne.

Ersthelferausbildung absolvieren

Für den landwirtschaftlichen Betrieb sei es dabei wichtig, eine Versicherung mit einem ausreichenden üblichen Versicherungsschutz abzuschließen. Werner empfahl eine Versicherungssumme von mindestens 10 Mio. Euro.

Eine entsprechende Versicherungsschutzbestätigung sollte angefordert werden. In der Regel führe die Meldung des Projektes Bauernhof als Klassenzimmer nicht zur Beitragserhöhung der abgeschlossenen Haftpflichtversicherung.Weiterhin rät Werner dem Landwirt, eine Ersthelferausbildung zu absolvieren. So sei man besser für gesundheitliche Notfälle gerüstet. Außerdem sollte immer vor einem Gruppenbesuch geklärt werden, wer die Aufsichtspflicht übernehme, damit es nicht zu Missverständnissen komme.

Zusammengefasst sind unbedingt notwendig:

Meldung des Projektes „Bauernhof als Klassenzimmer“ bei der Berufsgenossenschaft, www.svlfg.de

Meldung des Projektes „Bauernhof als Klassenzimmer“ bei der Haftpflichtversicherung (Betriebs- und KFZ-Haftpflichtversicherung) mit der Angabe, wie viele Gruppen/Jahr kommen, wer die Aufsichtspflicht übernimmt und wie, mit welchen Tieren und Fahrzeugen die Besucher auf dem landwirtschaftlichen Betrieb in Kontakt kommen.

Die Versicherungsschutzbestätigung muss mit Angabe der Versicherungssumme angefordert werden!

Nähere Informationen: direktvermarkter.wetterau.de, der Fachdienst Landwirtschaft des Wetteraukreises, Silvia Bickel, ☎ 06031/834204, silvia.bickel@wetteraukreis.de Hessischer Bauernverband, Dr. Miriam Bienau, ☎ 06172/7106196, m.bienau@agrinet.de

Wetteraukreis, Fachdienst Landwirtschaft, Silvia Bickel – LW 47/2019