Für Mast- oder Turmbauten Ersatzzahlungen leisten
Entwurf für Kompensationsverordnung vorgelegt
Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes durch Mast- oder Turmbauten oberhalb von 10 m Höhe sollen künftig grundsätzlich durch Ersatzzahlungen kompensiert werden. Das geht aus dem Entwurf einer Bundeskompensationsverordnung hervor, den das Umweltressort jetzt den anderen Ministerien zur Abstimmung zugeleitet hat. Als Realkompensation soll nur in Ausnahmefällen ein Rückbau vergleichbarer vertikaler Anlagen zulässig sein.
Generell sollen Ersatzzahlungen laut Verordnungsentwurf dann zum Zuge kommen, wenn eine Realkompensation nicht möglich ist, sei es, weil deren Umsetzung nicht oder nur unter unzumutbaren Belastungen möglich ist, sei es, ...
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