Für Mast- oder Turmbauten Ersatzzahlungen leisten

Entwurf für Kompensationsverordnung vorgelegt

Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes durch Mast- oder Turmbauten oberhalb von 10 m Höhe sollen künftig grundsätzlich durch Ersatzzahlungen kompensiert werden. Das geht aus dem Entwurf einer Bundeskompensationsverordnung hervor, den das Umweltressort jetzt den anderen Ministerien zur Abstimmung zugeleitet hat. Als Realkompensation soll nur in Ausnahmefällen ein Rückbau vergleichbarer vertikaler Anlagen zulässig sein.

Generell sollen Ersatzzahlungen laut Verordnungsentwurf dann zum Zuge kommen, wenn eine Realkompensation nicht möglich ist, sei es, weil deren Umsetzung nicht oder nur unter unzumutbaren Belastungen möglich ist, sei es, ...

Login

Als Abonnent haben Sie freien Zugriff auf alle Bereiche von lw-heute.de.
Um Zugang zum Mitgliederbereich zu erhalten, geben Sie bitte Ihre Abo-Nummer und ihre Postleitzahl ein.

Noch kein Abonnent?

Ihr Abo – Ihre Vorteile – Jetzt sichern!

  • Vollzugriff zum Mitgliedsbereich auf www.lw-heute.de
  • Vollzugriff auf die Agrar Anzeigenbörse, dem größten Onlinemarktplatz für landwirtschaftliche Gelegenheitsanzeigen
  • Vielfältige Prämien zur Wahl
Jetzt abonnieren!