GAP-SP löst EULLa endgültig ab
Antragsverfahren für Agrarumweltmaßnahmen in Rheinland-Pfalz
Vom 24. Juni bis 19. Juli besteht in Rheinland-Pfalz die Möglichkeit, die Teilnahme an Agrarumweltmaßnahmen im Rahmen des Programms GAP-SP zu beantragen. Welche Programmteile für Acker- und Dauergrünlandflächen angeboten werden und was mit der Teilnahme daran verbunden ist, erläutert Christian Cypzirsch vom Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Rheinhessen-Nahe-Hunsrück.
Beim Programmteil „Vielfältige Kulturen im Ackerbau“ muss der Anteil großkörniger Leguminosen in Gemengen mindestens 35 Prozent der Reinsaatstärke betragen, damit die Kultur als Leguminose gewertet wird.
Foto: Cypzirsch
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