Gebäudeversicherungen werden teurer
Den Versicherern machen Unwetter und die zuletzt harten Winter zu schaffen; Frost führt regelmäßig zu Wasserschäden. Auch ist das Preisdumping, mit dem die Versicherer um Kunden werben, Ursache für die roten Zahlen.
Allerdings müssen die Kunden bei einer Prämienerhöhung auf das Sonderkündigungsrecht hingewiesen werden, sonst ist die Beitragserhöhung unwirksam. Nach der Mitteilung kann man innerhalb von vier Wochen kündigen. Der Hinweis darauf muss sich nicht auf dem Anschreiben des Versicherers, sondern kann sich auch auf der Beitragsrechnung befinden. Rechtlich zu beanstanden ist das nicht.
Nicht immer hat der Kunde ein Sonderkündigungsrecht, wenn er mehr zahlen muss. In Deutschland sind Policen mit einer gleitenden Neuwertversicherung üblich. Diese sehen keine für die gesamte Laufzeit festgelegte Versicherungssumme vor. Stattdessen wird sie regelmäßig an die Höhe der Baukosten angepasst. Damit steigt auch die LeisÂtung des Versicherers. So kann der Immobilienbesitzer sicherstellen, dass er nicht unterversichert ist und das Geld der Versicherung für den Neubau seines Hauses ausreicht. Weil der Versicherte für mehr Geld eine größere Leistung erhält, ist diese Beitragsanpassung kein Grund für eine außerordentliche Kündigung.
Der Kunde kann zwar Widerspruch einlegen. Dann fällt der Vertrag aber aus der gleitenden Neuwertversicherung, und der Eigentümer riskiert, im Ernstfall unterversichert zu sein. Für Fragen stehen die Makler der MS Friedrichsdorf und der MSU Landau zur Verfügung. J. Müller, MSU